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Freie Privatstädte

Ein neues Betriebssystem für unser Zusammenleben

Titus Gebel

Zusammenfassung

Derzeitige politische Systeme sind von falschen Anreizen sowohl für die Regierenden als auch für die Regierten geprägt. Die Regierenden sind nicht haftbar und haben keine wirtschaftlichen Nachteile zu befürchten, wenn sie schlechte Entscheidungen treffen. Den Regierten wird vorgegaukelt, dass sie sich “kostenlose” Leistungen per Stimmabgabe in die Tasche wählen können. Dies politisiert das staatliche Gewaltmonopol und führt zu ständigen Änderungen des “Gesellschaftsvertrags”. Ergebnis ist ein ständiger Kampf, um diese Änderungen in eine bestimmte Richtung zu beeinflussen.

Mit diesem Beitrag schlage ich eine friedliche und freiwillige Alternative zum politischen status quo vor: Freie Privatstädte. Eine Freie Privatstadt zeichnet sich dadurch aus, dass sie von einem gewinnorientierten Unternehmen, dem Stadtbetreiber, veranstaltet wird, der als “Staatsdienstleister” fungiert. Dieser kann auch als Genossenschaft organisiert sein und sich teilweise oder vollständig im Eigentum der Bürger befinden. In dieser Eigenschaft garantiert der Betreiber seinen Bürgern den Schutz von Leben, Freiheit und Eigentum. Die vom Betreiber erbrachten Dienstleistungen umfassen die innere und äußere Sicherheit, einen vordefinierten Rechts- und Regulierungsrahmen sowie ein unabhängiges Streitschlichtungssystem. Interessierte Einzelpersonen und Unternehmen schließen mit ihm einen “Bürgervertrag” ab und zahlen anstelle von Steuern eine feste Jahresgebühr für diese Dienstleistungen. Innerhalb dieses Rahmens kann sich eine “spontane Ordnung” entwickeln, die sich aus den freiwilligen Aktivitätenund Entscheidungen der Bürger ergibt. Der Betreiber kann den Bürgervertrag später nicht ohne die Zustimmung des betroffenen Bürgers einseitig ändern. Streitigkeiten zwischen Bürgern und dem Betreiber werden vor externen Schiedsgerichten verhandelt, wie es im internationalen Handelsrecht üblich ist. Ignoriert der Betreiber die Schiedssprüche oder missbraucht er seineMacht, wandern seine Kunden ab, und ihm droht die Insolvenz.

Da derzeit alle Landflächen von Regierungen kontrolliert werden, ist es für die Gründung einer Freien Privatstadt erforderlich, dass der Betreiber eine vertragliche Vereinbarung mit einem bestehenden Staat abschließt. In dieser Vereinbarung räumt der “Gastgeberstaat” dem Betreiber das Recht ein, die Freie Privatstadt auf einem bestimmten Gebiet zu bestimmten Bedingungen zu errichten, die eine rechtliche Autonomie in verschiedenen Bereichen umfasst.

Staaten können dazu bereit sein, einen Teil ihrer Macht abzugeben, wenn sie sich im  Gegenzug Vorteile versprechen. Dazu gehört etwa die Schaffung von Arbeitsplätzen, ausländische Investitionen und eine Beteiligung an den vom Betreiber erwirtschafteten Gewinnen. Die Existenz einer großen Anzahl von Sonderwirtschaftszonen weltweit beweist die grundsätzliche Bereitschaft der Staaten, diesen Weg zu gehen.

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